Es sei darauf hingewiesen, dass es während der Existenz einer einzigen sozialistischen Eigentumsform theoretisch zu schwierig war, das wirtschaftliche Wesen der Finanzen aufzudecken, da sie innerhalb der Grenzen eines einzigen Staatseigentums wirklich die Rolle eines Verteilungs- und Verteilungsinstruments spielen Umverteilung des Bruttoinlandsprodukts. Ihre Rolle ist jedoch nicht darauf beschränkt.
Im ukrainischen Staat (April - Dezember 1918) in der Regierung von Hetman P. Skoropadskyi und in der Ukrainischen Volksrepublik (Dezember 1918 - Dezember 1920) in der Regierung des Verzeichnisses von S. Petliura wurde die Finanzpolitik vom Ministerium durchgeführt der Finanzen der Ukraine. Bereits 1917 betonte die Regierung der Zentralrada, dass es neben dem Aufbau eines „neuen politischen Lebens“ notwendig sei, „Grundlagen der Finanzpolitik in der Ukraine“ zu entwickeln. Aber der Bürgerkrieg, der im Land nicht nachließ, bot keine Gelegenheit, finanzielle Probleme zu lösen. Der Geldfluss aus Russland in die Ukraine hat erheblich abgenommen, was die Umsetzung jeglicher Ausgaben verhindert hat. Am 1. März 1918 führte die Regierung der Zentralrada ihre eigene Währung, die Griwna, ein und verabschiedete ein Gesetz über den Eingang von Steuern und Gewinnen, die auf dem Territorium der Ukrainischen Volksrepublik erhoben wurden, in die ukrainische Staatskasse.